Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gewerbes LightShotz
Die nachfolgenden AGB gelten grundsätzlich für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Änderungen sind dem jeweiligen Vertrag zu entnehmen. Die AGB sowie die Änderungen gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. LightShotz Media wird im nachfolgenden als der Auftragnehmer bezeichnet, der Kunde/die Kundin als Auftraggeber.
1. Haftungsbeschränkung
1.1 Maßstab für jede Haftung ist die Sorgfalt, die der Auftragnehmer in eigenen Angelegenheiten pflegt.
1.2 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht worden sind.
1.3 Die Haftung ist beschränkt auf den unmittelbaren Schaden.
1.4 Der Auftragnehmer haftet nicht im Falle der Unmöglichkeit der Leistung durch höhere Gewalt.
2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1 Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Es wird nur das einfache Nutzungsrecht zum vertraglich vereinbarten Zweck übertragen, sofern im Vertrag nicht anders geregelt. Ein unbeschränktes Nutzungsrecht bedarf eines zusätzlichen Vertrags.
2.2 Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftragnehmer.
2.3 Grundsätzlich gilt: Die erstellten Fotoaufnahmen dürfen vom Auftraggeber ausschließlich für den privaten Gebrauch genutzt werden.
2.4 Die Weitergabe an Dritte, vor allem zu kommerziellen/ gewerblichen Zwecken ist nur mit schriftlichem Einverständnis des Auftragnehmers gestattet. Auch die Einsendung der Fotos durch den Kunden bei Fotowettbewerben bedarf der
schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
2.5 Bei Veröffentlichung im Internet ist ein Urhebervermerk zu leisten, in Form von Foto: ©LightShotz Media, www.lightshotz.com. Alternativ können die weboptimierten Fotos in der Onlinegalerie mit Wasserzeichen genutzt werden. In diesem Falle ist kein gesonderter Vermerk erforderlich.
2.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und den Auftragnehmer als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
2.7 Die Bearbeitung von Bildern des Auftragnehmers und ihre Vervielfältigung und Verbreitung bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8 UrhG.
3. Herausgabe von Dateien
3.1 Der Auftragnehmer wird, insofern nicht anders vereinbart, eine erste Auswahl der Bilder sorgfältig treffen, die dem Auftraggeber vorgelegt werden, um eine endgültige Auswahl zu treffen. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Zurverfügungstellung sämtlicher Bilder. Auch eine Herausgabe von Originaldateien (RAW-Dateien) erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung und Vergütung. Allfällige über die getroffene Vereinbarung hinausgehende Nachbearbeitungen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind gesondert zu vergüten.
4. Vergütung und Eigentumsvorbehalt
4.1 Erfolgt eine Absage/Kündigung des Auftrages durch den Auftraggeber, aufgrund nicht von dem Fotografen zu vertretener Gründe, so ist der Auftraggeber zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes in nachstehendem Umfang verpflichtet:
Bis zu einem Monat vor Beginn der Veranstaltung, ist der Auftraggeber zur Zahlung der Terminreservierungsgebühr verpflichtet; diese wird vom Fotografen einbehalten. Die weitere Vergütung wird nicht fällig.
Erfolgt die Kündigung weniger als einen Monat vor Buchungstermin, steht dem Fotografen die vereinbarte Vergütung in vollem Umfang zu.
In allen vorgenannten Fällen bleibt es dem Auftraggeber unbenommen nachzuweisen, dass dem
Fotografen kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
4.2 Bei Vertragsunterzeichnung ist eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 50,00 % der Auftragshöhe anzuzahlen (wird mit dem Gesamtbetrag verrechnet.) Dieser Betrag wird nach Vertragsabschluss sofort fällig, der Restbetrag zwei Wochen vor dem Tag der Dienstleistung.
4.3 Überschreitet der Auftrag die vereinbarte Zeit, ist der Fotograf berechtigt, den Mehraufwand mit 200,00 EUR / Stunde für die tatsächlich angefallene Zeit zusätzlich in Rechnung zu stellen.
4.4 Kommt der Auftraggeber seiner zur Erledigung des Auftrages erforderlichen Mitwirkungsleistung nicht nach oder entstehen für den Fotografen bei Auftragsannahme nicht absehbare Wartezeiten aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, ist der Fotograf dazu berechtigt, auch bei Vereinbarung eines Festpreises einen im Verhältnis zu dem Mehraufwand stehenden Aufpreis in Rechnung zu stellen
5. Datenschutz
5.1 Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
6. Lieferzeiten
6.1 In Angeboten benannte Lieferzeiten sind unverbindlich.
6.2 Sollten Lieferfristen verbindlich vereinbart werden, beginnt die Lieferfrist erst mit dem Datum, an dem der Auftraggeber seine übernommenen Pflichten erfüllt hat, insbesondere Termine für Aufnahmen vereinbart hat und evtl. Gegenstände zur Aufnahme bereitgestellt hat.
6.3 Gerät der Auftraggeber mit vereinbarten Zuarbeiten in Verzug, so ist die Zeit dieses Verzuges auf die Liefertermine aufzuaddieren. Bei nachträglichen Vertragsänderungen und -anpassungen verlängert sich die Lieferfrist ebenfalls angemessen. Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist auch bei verspäteter Lieferung verpflichtet, den Vertragsgegenstand abzunehmen.
7. Schriftform
7.1 Änderungen und Ergänzungen von Verträgen der Auftragnehmerin bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für diese Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.
8. Ergänzende Bedingungen
8.1 Sämtliche Vorschläge während des Shootings (bezüglich Posen oder ähnlichem) sind keine Pflicht und werden freiwillig von Besitzer (und ggf. dessen Tier) eingenommen. Der Auftragnehmer haftet nicht für daraus entstehende Schäden und Unfälle.
Kassel, 01.01.2023
